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20.03.2024

Schäden durch Altöl bei der Abfallsammlung

Unsachgemäße Entsorgung von Öl verursacht erhebliche Verunreinigung – Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt

Am Freitag (15.03.2024) ist es im Landauer Stadtteil Arzheim bei der Abfallsammlung zu einem Unfall mit unsachgemäß entsorgtem Altöl gekommen. Beim Pressvorgang des gesammelten Abfalls spritzte eine große Menge Altöl aus dem Abfallsammelfahrzeug und verunreinigte das Fahrzeug, die Straße und eine Hauswand. Das herumspritzende Öl traf auch einen Mitarbeiter des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau (EWL).  Der Mitarbeiter ist unverletzt und mit dem Schrecken davongekommen.

Der EWL konnte das auf der Straße ausgetretene Öl noch am selben Tag mit Bindemittel zum größten Teil beseitigen. Für die Feinsäuberung hat das Unternehmen umgehend eine Fachfirma beauftragt. Die Reinigungsarbeiten am Fahrzeug und an der Hauswand dauern noch an.  Die genaue Höhe des entstandenen Schadens konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Der EWL hat eine Strafanzeige gestellt. Die Polizei hat die Ermittlungen bereits aufgenommen.

Gefahr für EWL-Mitarbeitende

Lukas Hartmann, Bürgermeister der Stadt Landau und Vorsitzender des Verwaltungsrates beim EWL, zeigt sich besorgt über die Auswirkungen der unsachgemäßen Entsorgung: „Da meinte jemand, es sich einfach machen zu müssen und schadet damit der Allgemeinheit, der Natur und seinen Nachbarn. Es ist besonders bedauerlich, dass unsere Mitarbeitenden dadurch unnötigen Gefahren ausgesetzt waren. Ich bin erleichtert, dass niemand verletzt wurde.“

Ölhaltige Abfälle sind gefährlich

Altöle wie beispielsweise Motoren- und Getriebeöle sind Sonderabfälle. Sie enthalten eine Vielzahl von Schadstoffen. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können die Schadstoffe in die Umwelt gelangen und großen Schaden anrichten. Das Öl kann beispielsweise Boden- und Wasserschichten durchdringen und so in das Grundwasser gelangen. Ein so entstehender Schaden kann immens sein: Ein Liter Altöl kann bis zu eine Million Liter Trinkwasser verseuchen.

So funktioniert die Altölentsorgung sicher

Sonderabfälle wie Altöl gehören nicht in den Restabfall. Sie müssen separat entsorgt werden.

Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeölen sind gesetzlich verpflichtet, Altöl bis zu der Menge kostenlos zurückzunehmen, in der neues Öl gekauft wurde. Motoren- und Getriebeöle werden vom Sonderabfallmobil des EWL nicht mitgenommen.

Weitere Infos rund um die richtige Entsorgung gibt es im Abfall-ABC unter www.ew-landau.de/Kurzmenü/Abfall-ABC/

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